Schreiben Sie uns
info@die-letzte-ruhe.ch

DIE LETZTE RUHE - Logo

Naturbestattungen in der gesamten Schweiz

Rufen Sie uns an
+41 78 907 09 09

Schreiben Sie uns
info@die-letzte-ruhe.ch

DIE LETZTE RUHE - Logo

Ihr Partner für einen würdevollen und sensiblen Abschied

Rufen Sie uns an
+41 78 907 09 09

Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?

Wir erfüllen Ihnen einen oft geäusserten Wunsch

-> die Urnenübergabe an Angehörige zur freien Verfügung <-

Das Schweizer Gesetz erlaubt die Urnenübergabe an die Hinterbliebenen zur freien Verfügung. Uns als Schweizer Naturbestattungsunternehmen ist es deshalb auch erlaubt, die Aschenkapsel von Bürgerinnen und Bürger aus dem Ausland anzufordern.

Bei Erhalt überreichen wir Ihnen die Urne der verstorbenen Person. Nach Ihrer persönlichen Trauerzeit besteht die Zusage, die Urnenasche in einem unseren Bestattungswälder ohne zusätzliche Kosten beizusetzen.

Mit Ihrer Willenserklärung oder einem Vorsorgevertrag können wir die Urne aus dem Ausland (z.B. Deutschland und Österreich) zur Bestattung in die Schweiz anfordern.

Hier finden Sie die Vorlage für eine Willenserklärung. Füllen Sie diese handschriftlich aus und geben Sie eine Kopie Ihrem Vertrauensarzt oder Person Ihres Vertrauens. Eine weitere Kopie an uns ist empfehlenswert.

Mehr wissenswertes

Go to Top