Wir erfüllen Ihnen einen oft geäusserten Wunsch
Das Schweizer Gesetz erlaubt die Urnenübergabe an die Hinterbliebenen zur freien Verfügung. Uns als Schweizer Naturbestattungsunternehmen ist es deshalb auch erlaubt, die Aschenkapsel von Bürgerinnen und Bürger aus dem Ausland anzufordern.
Bei Erhalt überreichen wir Ihnen die Urne der verstorbenen Person. Nach Ihrer persönlichen Trauerzeit besteht die Zusage, die Urnenasche in einem unseren Bestattungswälder ohne zusätzliche Kosten beizusetzen.
Mit Ihrer Willenserklärung oder einem Vorsorgevertrag können wir die Urne aus dem Ausland (z.B. Deutschland und Österreich) zur Bestattung in die Schweiz anfordern.
Hier finden Sie die Vorlage für eine Willenserklärung. Füllen Sie diese handschriftlich aus und geben Sie eine Kopie Ihrem Vertrauensarzt oder Person Ihres Vertrauens. Eine weitere Kopie an uns ist empfehlenswert.